Ausbildungsoffensive Pflege: So beantragen Sie 2026 die neuen Ausbildungsbeiträge der Kantone

Pflegefachpersonal Publiziert 07/07/2026
Ausbildungsoffensive Pflege: So beantragen Sie 2026 die neuen Ausbildungsbeiträge der Kantone

Der Pflegeberuf steht im Zentrum der Schweizer Gesundheitspolitik wie selten zuvor. Seit die Bevölkerung 2021 die Pflegeinitiative angenommen hat, sind Bund und Kantone gefordert, die Ausbildung in der Pflege spürbar zu stärken. Ein zentrales Instrument dieser sogenannten Ausbildungsoffensive Pflege sind die kantonalen Ausbildungsbeiträge, mit denen angehende Pflegefachpersonen und Quereinsteigende finanziell entlastet werden sollen. 2026 setzen zahlreiche Kantone diese Massnahmen weiter um oder bauen sie aus. Wer sich für eine Ausbildung als Fachperson Gesundheit (FaGe), zur diplomierten Pflegefachperson HF oder für ein Pflegestudium FH interessiert, sollte jetzt wissen, welche Unterstützung möglich ist und wie das Gesuch konkret gestellt wird. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick.

Was ist die Ausbildungsoffensive Pflege – und warum braucht es sie?

Der Fachkräftemangel in der Pflege ist längst keine Zukunftssorge mehr, sondern gelebter Alltag in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie in der Spitex – von Genf über Bern bis Zürich und ins Tessin. Die Pflegeinitiative hat auf Verfassungsstufe festgeschrieben, dass Bund und Kantone für eine ausreichende, qualitativ gute Pflege sorgen müssen. Ein wichtiger Teil der Umsetzung betrifft die Ausbildung: Der Bund unterstützt die Kantone im Rahmen des Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege mit namhaften Beiträgen, die Kantone wiederum sind für die konkrete Umsetzung vor Ort zuständig. Ziel ist es, mehr Personen für den Pflegeberuf zu gewinnen, insbesondere auch Erwachsene, die beruflich umsteigen möchten, aber während der Ausbildung auf ein Einkommen angewiesen sind. Genau hier setzen die Ausbildungsbeiträge an: Sie sollen die finanzielle Hürde senken, die viele Interessierte bisher von einer Pflegeausbildung abgehalten hat.

Welche Ausbildungsbeiträge gibt es 2026?

Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich von Kanton zu Kanton spürbar, grundsätzlich lassen sich aber zwei Hauptkategorien unterscheiden:

  • Lohnersatz für Quereinsteigende in der HF- oder FH-Ausbildung: Wer als Erwachsener eine Ausbildung zur Pflegefachperson HF oder ein Bachelorstudium Pflege FH absolviert, kann je nach Kanton während der Ausbildungszeit einen Beitrag erhalten, der einem Teil des bisherigen Lohns entspricht. Damit soll der Wechsel aus einer bestehenden Berufstätigkeit in die Pflege finanziell tragbar werden.
  • Ausbildungsbeiträge für Lernende und Studierende: Für Personen in der beruflichen Grundbildung, etwa als FaGe, oder im Studium gibt es in mehreren Kantonen zusätzliche Stipendien, Zuschüsse zu Lebenshaltungskosten oder vergünstigte Studiengebühren, die über die klassische kantonale Stipendienregelung hinausgehen.

Die Höhe der Beiträge variiert je nach Kanton teils erheblich, ebenso die Frage, ob sie als Fixbetrag pro Monat, als Prozentsatz des früheren Lohns oder als einmaliger Zuschuss ausgerichtet werden. Es lohnt sich daher, die genauen Ansätze und Bedingungen direkt bei der zuständigen kantonalen Stelle zu erfragen, statt sich auf Angaben aus zweiter Hand zu verlassen.

Wer hat Anspruch auf die kantonalen Beiträge?

Auch die Anspruchsvoraussetzungen sind kantonal geregelt, einige Kriterien tauchen jedoch in den meisten Regelungen auf:

  • Wohnsitz oder Ausbildungsort im entsprechenden Kanton, oft mit einer Mindestdauer
  • Eine gültige Zulassung zu einer anerkannten Pflegeausbildung (FaGe, HF Pflege oder FH Pflege) an einer Schule oder Hochschule im Kanton
  • Bei Quereinsteigenden häufig ein Mindestalter sowie der Nachweis einer vorherigen Erwerbstätigkeit
  • Ein Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag mit einer anerkannten Institution des Gesundheitswesens, etwa einem Spital, einem Pflegeheim oder einer Spitex-Organisation
  • Teilweise eine Verpflichtung, nach Abschluss der Ausbildung für eine bestimmte Zeit im Gesundheitswesen des Kantons tätig zu bleiben

Gerade der letzte Punkt, eine sogenannte Rückzahlungs- oder Verbleibklausel, wird nicht überall gleich gehandhabt. Lesen Sie das Kleingedruckte im Gesuchsformular deshalb sorgfältig, bevor Sie unterschreiben.

So beantragen Sie die Ausbildungsbeiträge – Schritt für Schritt

Weil die Kantone jeweils eigene Verfahren führen, gibt es kein schweizweit einheitliches Gesuchsformular. Trotzdem lässt sich der Ablauf grob in folgende Schritte gliedern:

  • 1. Zuständige Stelle identifizieren: In den meisten Kantonen ist entweder das Amt für Gesundheit beziehungsweise die Gesundheitsdirektion oder die Bildungsdirektion für die Ausbildungsbeiträge Pflege zuständig. Eine kurze Suche auf der Website Ihres Wohnkantons mit dem Stichwort «Ausbildungsbeiträge Pflege» führt meist direkt zur richtigen Anlaufstelle.
  • 2. Ausbildungsplatz sichern: Für die meisten Beiträge braucht es bereits einen bestätigten Ausbildungs- oder Praktikumsplatz bei einer anerkannten Institution. Es lohnt sich, die Bewerbung um den Ausbildungsplatz und das Gesuch um Ausbildungsbeiträge parallel anzugehen.
  • 3. Unterlagen zusammenstellen: Dazu gehören in der Regel ein vollständiges Bewerbungsdossier, die Zulassungsbestätigung der Schule oder Hochschule, ein Ausbildungsvertrag, ein Lebenslauf sowie Nachweise zur bisherigen Erwerbstätigkeit bei Quereinsteigenden.
  • 4. Gesuch einreichen: Je nach Kanton erfolgt dies online über ein Portal oder schriftlich per Formular. Achten Sie darauf, das Gesuch vor Ausbildungsbeginn beziehungsweise innerhalb der vom Kanton vorgegebenen Frist einzureichen.
  • 5. Entscheid abwarten und Auszahlung klären: Nach Prüfung erhalten Sie einen Entscheid mit Angaben zur Höhe und zum Auszahlungsrhythmus, meistens monatlich während der Ausbildungsdauer.

Praktische Tipps und Fristen im Blick behalten

Ein paar Punkte helfen dabei, den Prozess reibungslos zu durchlaufen:

  • Beginnen Sie frühzeitig, idealerweise sechs bis zwölf Monate vor dem geplanten Ausbildungsstart, da manche Kantone feste Eingabefristen kennen und Gesuche nach Ausbildungsbeginn nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Kontaktieren Sie die kantonale Stelle direkt per Telefon oder E-Mail, wenn Formulare oder Voraussetzungen unklar sind. Diese Ämter beantworten Gesuchsfragen in der Regel gerne, gerade weil die Nachfrage nach Fachkräften hoch ist.
  • Prüfen Sie, ob sich Ausbildungsbeiträge mit anderen Unterstützungsformen kombinieren lassen, etwa mit regulären kantonalen Stipendien, AHV-rechtlich relevanten Lohnfortzahlungen des bisherigen Arbeitgebers oder Beiträgen der Ausbildungsinstitution selbst.
  • Bewahren Sie sämtliche Zwischenzeugnisse und Ausbildungsnachweise sorgfältig auf, da einige Kantone die Auszahlung an einen kontinuierlichen Ausbildungserfolg knüpfen.
  • Informieren Sie sich, ob im Falle eines Kantonswechsels während der Ausbildung ein Anspruch bestehen bleibt, denn dies ist keineswegs überall garantiert.

Für Arbeitgeber: Mitarbeitende auf dem Weg in die Pflegeausbildung unterstützen

Auch Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen profitieren direkt von der Ausbildungsoffensive Pflege, denn sie sichern sich damit den dringend benötigten Nachwuchs. Institutionen können den Prozess für ihre Mitarbeitenden aktiv erleichtern:

  • Interne Informationsveranstaltungen zu Umschulungsmöglichkeiten und kantonalen Ausbildungsbeiträgen anbieten
  • Flexible Arbeitszeitmodelle oder reduzierte Pensen für Mitarbeitende ermöglichen, die berufsbegleitend eine HF- oder FH-Ausbildung absolvieren
  • Praktikumsplätze und Ausbildungsverträge frühzeitig zusichern, damit Interessierte ihr Gesuch fristgerecht einreichen können
  • Mit der zuständigen kantonalen Stelle im Austausch bleiben, um über neue Fördermassnahmen und Anpassungen der Ausbildungsoffensive auf dem Laufenden zu bleiben

Firmen, die sich hier engagieren, positionieren sich zugleich als attraktive Arbeitgeberinnen in einem Markt, in dem qualifizierte Pflegefachpersonen gefragter sind als je zuvor.

Fazit: Jetzt informieren und den ersten Schritt planen

Die Ausbildungsoffensive Pflege bietet 2026 konkrete finanzielle Unterstützung für alle, die sich für einen Beruf im Gesundheitswesen entscheiden, sei es als Berufseinsteigerin, Berufseinsteiger oder als Quereinsteigende mit bereits vorhandener Berufserfahrung. Weil die Umsetzung Sache der Kantone ist, führt an einer individuellen Abklärung bei der zuständigen Gesundheits- oder Bildungsdirektion kein Weg vorbei. Wer sich frühzeitig informiert, die Unterlagen sorgfältig vorbereitet und die kantonalen Fristen im Auge behält, erhöht seine Chancen auf eine reibungslose Finanzierung der Ausbildung deutlich. Auf medicjobs.ch finden Sie aktuelle Stellenangebote, Ausbildungs- und Praktikumsplätze im Gesundheitswesen aus der ganzen Schweiz, und damit den passenden Einstieg in Ihre Pflegekarriere. Schauen Sie noch heute vorbei und starten Sie Ihre Suche nach dem nächsten Karriereschritt in der Pflege.