Gewalt und Aggression im Spital: Rechte und Schutzmassnahmen für das Gesundheitspersonal

Pflegefachpersonal •
Gewalt und Aggression im Spital: Rechte und Schutzmassnahmen für das Gesundheitspersonal

Ein Patient, der nach Stunden im Wartebereich die Beherrschung verliert. Ein Angehöriger, der lauter wird und droht. Ein verwirrter Mensch, der um sich schlägt. Für viele Mitarbeitende in Schweizer Spitälern ist das keine Ausnahme, sondern Alltag. Grosse Häuser wie das Inselspital Bern, das Universitätsspital Basel oder das Universitätsspital Zürich berichten seit Jahren von häufigeren Vorfällen, vor allem auf den Notfallstationen. Gewalt gegen Gesundheitspersonal ist kein Berufsrisiko, das man einfach hinnehmen muss. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, welche Schutzmassnahmen sich bewähren und worauf Sie bei der Wahl Ihres nächsten Arbeitgebers achten sollten.

Wie verbreitet ist Gewalt im Schweizer Gesundheitswesen?

Eine schweizweite Statistik zu Übergriffen auf Spitalpersonal gibt es bis heute nicht. Die Angaben einzelner Häuser und Studien zeichnen aber ein klares Bild. Laut SRF rückte der Sicherheitsdienst des Inselspitals 2023 rund 2000 Mal auf die Notfallstation aus. Am Universitätsspital Zürich wird die Security etwa 900 Mal pro Jahr gerufen. Besonders betroffen ist die Psychiatrie: In einer Studie der Universität Basel von 2021 mit über 1100 Pflegefachpersonen aus der Deutschschweizer Psychiatrie gaben 73 Prozent an, in den letzten 30 Tagen verbale Gewalt erlebt zu haben. Rund 30 Prozent wurden im Laufe ihrer Karriere schon einmal ernsthaft körperlich verletzt.

Als Ursachen nennen Fachleute und Berufsverbände wie der SBK unter anderem:

  • Lange Wartezeiten auf überlasteten Notfallstationen, auch weil viele Menschen keinen Hausarzt mehr haben
  • Personalmangel bei gleichzeitig steigenden Patientenzahlen
  • Krankheitsbedingte Faktoren wie Demenz, Delir, psychische Erkrankungen oder Alkohol- und Substanzkonsum
  • Sprachbarrieren und Missverständnisse, die schnell eskalieren können

Gewalt hat viele Formen: Neben Schlägen, Bissen oder Spucken gehören auch Beschimpfungen, Drohungen und sexuelle Belästigung dazu. Gerade verbale Übergriffe werden oft verharmlost, obwohl sie auf Dauer genauso belasten.

Ihre Rechte: Was der Arbeitgeber leisten muss

Ihr Arbeitgeber trägt eine klare gesetzliche Verantwortung. Nach Art. 328 OR (Fürsorgepflicht) muss er Ihre Persönlichkeit und Gesundheit schützen und die Massnahmen treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen angemessen sind. Ergänzend verpflichten Art. 6 des Arbeitsgesetzes (ArG) und die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) zum Gesundheitsschutz, und zwar ausdrücklich auch zum Schutz der psychischen Gesundheit. Diese Bestimmungen zum Gesundheitsschutz gelten auch für öffentliche Spitäler von Kantonen und Gemeinden. Das SECO zählt Gewalt durch Dritte, also etwa durch Patientinnen, Patienten oder Angehörige, zu den psychosozialen Risiken, die Arbeitgeber erkennen und angehen müssen.

Wird Ihnen bei der Arbeit etwas angetan, gilt eine körperliche Verletzung in der Regel als Berufsunfall nach UVG. Melden Sie jeden Vorfall mit Verletzung deshalb umgehend Ihrer Vorgesetzten oder der Personalabteilung, damit die Unfallversicherung informiert wird. Bei psychischen Folgen ist die Anerkennung durch den Unfallversicherer an strengere Voraussetzungen geknüpft. Umso wichtiger ist eine saubere Dokumentation. Zusätzlich können Sie sich als Opfer einer Straftat kostenlos und vertraulich an eine kantonale Opferhilfe-Beratungsstelle wenden.

Strafrechtliche Schritte: Wann eine Anzeige sinnvoll ist

Viele Gesundheitsfachpersonen verzichten auf eine Anzeige, aus Loyalität zu den Patientinnen und Patienten, aus Zeitmangel oder weil sie befürchten, ihre Privatadresse preisgeben zu müssen. Dabei ist es hilfreich, die Grundzüge zu kennen. Ärztinnen und Pflegende in Spitälern sind strafrechtlich grundsätzlich nicht wie Beamte geschützt: Der Tatbestand Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB) greift in der Regel nicht. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen:

  • Beschimpfung (Art. 177 StGB): Antragsdelikt
  • Drohung (Art. 180 StGB): grundsätzlich Antragsdelikt
  • Tätlichkeiten (Art. 126 StGB): grundsätzlich Antragsdelikt
  • Einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB): grundsätzlich Antragsdelikt, in bestimmten Fällen, etwa beim Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Gegenstands, wird sie von Amtes wegen verfolgt

Bei Antragsdelikten müssen Sie innert drei Monaten einen Strafantrag stellen, nachdem Ihnen die Täterschaft bekannt geworden ist. Sonst wird die Tat nicht verfolgt. Fachleute fordern deshalb, dass Übergriffe auf Gesundheitspersonal künftig von Amtes wegen verfolgt werden. Klären Sie im Einzelfall mit dem Rechtsdienst Ihres Spitals, ob Sie für das Verfahren eine Geschäfts- oder Zustelladresse angeben können. Bei rechtlichen Fragen beraten der SBK (für Pflegefachpersonen) und der VSAO (für Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte) ihre Mitglieder. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Schutzmassnahmen, die im Spitalalltag wirken

Wirksamer Schutz setzt auf mehreren Ebenen an. Gut aufgestellte Arbeitgeber kombinieren in der Regel folgende Massnahmen:

  • Deeskalations- und Aggressionsmanagement-Trainings: In der Schweiz bieten unter anderem Trainerinnen und Trainer des Netzwerks NAGS Schweiz (Netzwerk Aggressionsmanagement im Gesundheits- und Sozialwesen) Kurse an. Dort lernen Sie, Warnsignale früh zu erkennen, verbal zu deeskalieren und sich im Notfall zu schützen. Solche Trainings sollten regelmässig aufgefrischt werden.
  • Alarmsysteme: Personennotrufgeräte, Alarmknöpfe in Behandlungsräumen und klar definierte Abläufe, wann der Sicherheitsdienst oder die Polizei beigezogen wird.
  • Bauliche und technische Massnahmen: Fluchtwege aus Behandlungsräumen, übersichtliche Wartebereiche, geschützte Empfangstheken und gute Beleuchtung.
  • Organisatorische Massnahmen: Transparente Information über Wartezeiten, eine angemessene Besetzung in Spitzenzeiten und Sicherheitspersonal rund um die Uhr auf exponierten Stationen.
  • Meldesysteme: Vorfälle konsequent erfassen, sei es über CIRS oder ein eigenes Gewaltmeldesystem. Nur was gemeldet wird, fliesst in die Prävention ein.

Praxistipp: Dokumentieren Sie jeden Vorfall zeitnah mit Datum, Uhrzeit, Ort, Ablauf, Zeuginnen und Zeugen sowie allfälligen Verletzungen. Lassen Sie Verletzungen ärztlich festhalten, auch wenn sie geringfügig erscheinen.

Nach dem Vorfall: Nachbetreuung nicht unterschätzen

Ein Übergriff wirkt oft länger nach, als man zunächst denkt. Schlafstörungen, Anspannung vor dem nächsten Dienst oder Rückzug sind normale Reaktionen auf ein belastendes Ereignis. Der SBK fordert seit Langem strukturierte Debriefings und eine bessere Nachbetreuung, weil diese in vielen Betrieben noch fehlen. Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Verlassen Sie die Situation, wenn möglich, und holen Sie Unterstützung.
  • Sprechen Sie mit Kolleginnen, Kollegen und Ihrer vorgesetzten Person. Ein Peer-Support-Angebot oder ein Care-Team kann hier sehr entlasten.
  • Nehmen Sie interne oder externe psychologische Beratung in Anspruch, falls die Belastung anhält.
  • Fordern Sie eine Nachbesprechung im Team ein. Sie hilft, den Vorfall einzuordnen und Abläufe zu verbessern.

Arbeitgeberwahl: Was Sie im Vorstellungsgespräch fragen sollten

Beim akuten Fachkräftemangel in Pflege und Medizin haben Sie bei der Stellensuche eine starke Position. Neben Lohn, Dienstplanung und Weiterbildung lohnt es sich, auch das Sicherheitskonzept eines Spitals oder einer Klinik zu prüfen. Stellen Sie im Vorstellungsgespräch zum Beispiel diese Fragen:

  • Bieten Sie regelmässige Deeskalations- oder Aggressionsmanagement-Trainings an, und gelten diese als Arbeitszeit?
  • Welche Alarmsysteme gibt es, und ist ein Sicherheitsdienst rund um die Uhr erreichbar?
  • Wie werden Gewaltvorfälle erfasst und ausgewertet?
  • Gibt es ein strukturiertes Debriefing, Peer-Support oder ein Care-Team?
  • Unterstützt mich das Haus, wenn ich Strafantrag stellen möchte, etwa durch den Rechtsdienst?

Die Antworten zeigen Ihnen schnell, ob ein Arbeitgeber das Thema ernst nimmt oder ob Sie im Ernstfall auf sich allein gestellt wären.

Fazit: Schutz ist ein Recht, kein Luxus

Gewalt und Aggression im Spital nehmen zu, doch Sie müssen sie nicht als Teil des Jobs hinnehmen. Das Schweizer Recht verpflichtet Arbeitgeber zum Schutz Ihrer körperlichen und psychischen Gesundheit. Mit Trainings, Alarmsystemen, konsequenten Meldungen und guter Nachbetreuung lässt sich viel bewirken. Melden Sie Vorfälle, dokumentieren Sie sorgfältig und holen Sie sich Unterstützung bei Ihrer Personalabteilung, der Personalvertretung, beim SBK oder beim VSAO. Und wenn Sie über einen Stellenwechsel nachdenken: Auf medicjobs.ch finden Sie aktuelle Stellen in Spitälern, Kliniken und Pflegeinstitutionen in der ganzen Schweiz, von Zürich über Bern bis Basel. Gehen Sie mit den richtigen Fragen ins nächste Gespräch.