
Selten hat ein arbeitsrechtliches Detail die Gesundheitsbranche so bewegt wie die Frage, ob in der Pflege künftig höchstens 45 oder weiterhin 50 Stunden pro Woche gearbeitet werden darf. In der laufenden Sommersession 2026 entscheidet das Parlament über die zweite Etappe der Pflegeinitiative – und damit über die Arbeitsbedingungen von über 200'000 Pflegefachpersonen in der Schweiz. Der Nationalrat hat die vom Bundesrat vorgeschlagene 45-Stunden-Woche bereits gekippt, nun liegt der Ball beim Ständerat. Für Sie als Pflegefachperson, Stationsleitung oder Arbeitgeberin im Gesundheitswesen geht es um mehr als ein paar Stunden: Es geht um Planbarkeit, Gesundheit und die Frage, wie attraktiv der Pflegeberuf in den nächsten Jahren bleibt.
Worum es bei der zweiten Etappe wirklich geht
Die Pflegeinitiative wurde 2021 von rund 61 Prozent der Stimmbevölkerung angenommen. Der Bund setzt sie in zwei Etappen um. Die erste Etappe brachte eine Ausbildungsoffensive mit Milliardenbeiträgen für Bund und Kantone. Die zweite Etappe betrifft das, was im Pflegealltag oft den Ausschlag gibt, ob jemand im Beruf bleibt oder aussteigt: die Arbeitsbedingungen.
Der Bundesrat hat dem Parlament dazu eine Botschaft mit mehreren Massnahmen vorgelegt. Die wichtigsten Punkte: eine Senkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden, verbindliche Zuschläge für Überzeit sowie Sonntags- und Feiertagsarbeit, und die frühzeitige Bekanntgabe der Dienstpläne mindestens vier Wochen im Voraus. Gerade der letzte Punkt klingt unspektakulär, ist aber für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben entscheidend.
Die 45-Stunden-Woche: Symbol und Streitpunkt
Die geplante Reduktion der Höchstarbeitszeit ist zum eigentlichen Politikum geworden. Heute liegt die wöchentliche Höchstarbeitszeit in der Pflege bei 50 Stunden – dieselbe Grenze gilt auch für Assistenz- und Oberärztinnen. Der Bundesrat wollte sie auf 45 Stunden senken, um die hohe Belastung zu mildern und Berufsaustritte zu bremsen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass es nicht um eine generelle 45-Stunden-Woche als Normalarbeitszeit geht. Die meisten Pflegenden arbeiten vertraglich bereits 42 oder 43 Stunden. Die Höchstarbeitszeit ist die gesetzliche Obergrenze, bis zu der in Spitzenzeiten geplant werden darf. Eine tiefere Obergrenze würde verhindern, dass Pflegende über Wochen hinweg an die Belastungsgrenze gefahren werden – ein Faktor, der nachweislich mit Erschöpfung und Berufsausstieg zusammenhängt.
Warum der Nationalrat Nein sagte
In der Sondersession Ende April 2026 lehnte der Nationalrat die Senkung auf 45 Stunden ab. SVP, FDP und Mitte stimmten dafür, die Höchstarbeitszeit bei 50 Stunden zu belassen. SP, Grüne und GLP setzten sich für die Reduktion ein, blieben aber in der Minderheit.
Die Argumente der bürgerlichen Mehrheit: Eine tiefere Höchstarbeitszeit verschärfe den Personalmangel zusätzlich, weil für dieselbe Leistung mehr Personal nötig wäre. Zudem entstünden Mehrkosten, die letztlich über die Krankenkassenprämien finanziert würden. Die Gegenseite hält dem entgegen, dass gerade die schlechten Arbeitsbedingungen den Personalmangel verursachen – und dass eine Abschwächung der Vorlage den Volkswillen von 2021 untergräbt.
Immerhin: Den Teil mit den Lohnzuschlägen liess der Nationalrat stehen. Überzeit sowie Sonntags- und Feiertagsarbeit sollen mit mindestens 25 Prozent Lohnzuschlag entschädigt werden. Die abgespeckte Vorlage ging damit an den Ständerat.
Der Kontext: Personalmangel und Löhne
Die Debatte findet vor einem klaren Hintergrund statt. Der Schweiz fehlen je nach Schätzung mehrere Zehntausend Pflegefachpersonen, und ein erheblicher Teil der Ausgebildeten verlässt den Beruf vorzeitig. Studien nennen als Hauptgründe immer wieder dieselben Faktoren: hohe Arbeitsbelastung, unregelmässige Dienste, kurzfristige Planänderungen und mangelnde Erholungszeit. Genau hier setzt die zweite Etappe an.
Auch beim Lohn gibt es Bewegung, wenn auch nicht direkt über dieses Gesetz. Pflegefachpersonen mit Diplom HF oder FH verdienen in der Schweiz je nach Kanton, Erfahrung und Institution typischerweise zwischen rund 6'000 und 8'000 Franken brutto im Monat, mit Zuschlägen für Nacht- und Wochenenddienste. Die regionalen Unterschiede sind beträchtlich: Spitäler in Zürich, Basel oder Genf zahlen tendenziell mehr als Institutionen in ländlichen Kantonen. Die geplanten verbindlichen Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit würden diese Lohnbestandteile erstmals national einheitlicher regeln – ein konkreter finanzieller Vorteil, der in der Diskussion um die Stundenzahl manchmal untergeht.
Jetzt entscheidet der Ständerat
In der Sommersession 2026, die vom 1. bis 19. Juni dauert, ist der Ständerat am Zug. Aktuell ist offen, ob die kleine Kammer dem Nationalrat folgt oder den Pflegenden bei der Höchstarbeitszeit entgegenkommt. Genau deshalb steht die 45-Stunden-Woche auf der Kippe: Lenkt der Ständerat ein, geht die Vorlage in die Differenzbereinigung zurück und das Thema bleibt politisch lebendig. Folgt er dem Nationalrat, dürfte die Senkung der Höchstarbeitszeit vorerst vom Tisch sein.
Der Druck von aussen ist gross. Im Vorfeld der Debatte reichten Pflegende und ihre Verbände rund 190'000 Unterschriften ein, um an die Verantwortung der Politik zu erinnern. Berufsverbände wie der SBK, Travail.Suisse und der Gewerkschaftsbund werfen dem Parlament vor, den Verfassungsauftrag zu verwässern. Die Gegenseite verweist auf Kosten und Machbarkeit. Wie der Kompromiss am Ende aussieht, entscheidet sich in den kommenden Wochen.
Was das für Ihre Karriere in der Pflege bedeutet
Unabhängig vom politischen Ausgang lohnt es sich, die eigenen Arbeitsbedingungen aktiv zu prüfen. Denn die Unterschiede zwischen den Arbeitgebern in der Schweiz sind heute schon erheblich – und sie werden mit der zweiten Etappe nicht verschwinden. Achten Sie bei einem Stellenwechsel auf folgende Punkte:
- Dienstplansicherheit: Wird der Dienstplan verbindlich mehrere Wochen im Voraus kommuniziert, oder werden Sie kurzfristig aus dem Frei geholt?
- Zuschläge: Wie entschädigt die Firma Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit? Gibt es Zeitgutschriften zusätzlich zum Lohnzuschlag?
- Sollarbeitszeit: Liegt die vertragliche Wochenarbeitszeit bei 42 Stunden oder höher? Wie wird Überzeit kompensiert?
- Personalschlüssel: Wie viele Pflegende kommen auf wie viele Patientinnen und Patienten? Das sagt mehr über die reale Belastung aus als jedes Leitbild.
Diese Faktoren sind verhandelbar – gerade weil qualifizierte Pflegefachpersonen gesucht sind. Ein gut vorbereitetes Bewerbungsdossier und konkrete Fragen zu Dienstplanung und Zuschlägen im Vorstellungsgespräch signalisieren Professionalität und verschaffen Ihnen eine bessere Ausgangslage.
Fazit: Dranbleiben lohnt sich
Die zweite Etappe der Pflegeinitiative entscheidet mit darüber, wie attraktiv der Pflegeberuf in der Schweiz künftig ist. Die 45-Stunden-Woche steht symbolisch für die Frage, ob die Politik den Volkswillen ernst nimmt. Verfolgen Sie die Debatte im Ständerat, machen Sie Ihre Stimme über die Berufsverbände hörbar – und nutzen Sie die aktuelle Marktlage, um Arbeitgeber mit fairen Bedingungen zu finden.